
Ein erster Teilerfolg für die Urbanauten. Wie die Abendzeitung soeben in ihrer Onlineausgabe berichtet, geben die Richter des Verwaltungsgerichts München der Klage der Urbanauten statt. Das Gericht begründet diese Entscheidungen mit fehlerhaften Bewertungen innerhalb des Auswahlverfahrens.
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