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Kulturstrand: Gericht kippt Vergabe

News aus der Münchner Kulturszene

Ein erster Teilerfolg für die Urbanauten. Wie die Abendzeitung soeben in ihrer Onlineausgabe berichtet, geben die Richter des Verwaltungsgerichts München der Klage der Urbanauten statt. Das Gericht begründet diese Entscheidungen mit fehlerhaften Bewertungen innerhalb des Auswahlverfahrens.

In einer öffentlichen Ausschreibung für die Durchführung des Kulturstrandes hat die Urban League um Zehra Spindler und Dierk Beyer überraschend den Zuschlag erhalten. Mit dem Konzept „Great Bavaria Reef“ setzte sich die Urban League gegen den Kulturstrand der Urbanauten und weitere Kandidaten durch. Während Benjamin David, Erfinder des Kulturstrandes, kurz nach der Vergabe rechtliche Schritte ankündigte, witterte die CSU-Stadtratsfraktion schon politische Motivation in der Vergabe, da Bürgermeister Joesef Schmid seit letztem Jahr als Schirmherr des Kulturstrandes fungiert. Die politische Motivation bewertete das Gericht natürlich nicht, sehr wohl jedoch die Vergabe von Durchschnittspunkten bei Kriterien, bei denen das KVR keine Erfahrungswerte ansetzen konnte. Das KVR will nun auf eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verzichten, um möglichst schnell ein neues Auswahlverfahren durchzuführen. In ein bis zwei Wochen soll das Verfahren abgeschlossen sein. Verlorene Tage sollen einfach an den ursprünglichen Veranstaltungszeitraum angehängt werden. Ob es dieses Jahr einen Kulturstrand geben wird, bleibt vorerst offen. Zudem droht dem KVR weiterer Ungemach, denn beiden Veranstaltern sind bereits erhebliche Kosten entstanden. Zehra Spindler kündigte bereits an, die Urban League würde nach der offiziellen Zusage nur sehr ungern auf den Kosten sitzenbleiben.

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